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Breitbandversorgung - Gigabit-Ausbau

 

Gigabit-Ausbau

Breitband Förderverfahren - BayGibitR

 

 Die Gemeinde Ettenstatt beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern

(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

 

 Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Ettenstatt für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

 

HINWEIS: Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.

 

Download:

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Karte mit der aktuellen IST-Versorgung

 

 

Modul 2.1: Markterkundung Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Ettenstatt veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 26.10.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Bekanntmachung Markterkundung

 

 

Modul 2.2: ergänzende Markterkundung Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Ettenstatt veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser ergänzenden Markterkundung. Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 15.03.2022 an der ergänzenden  Markterkundung zu beteiligen.

 

Bekanntmachung ergänzende Markterkundung

Karte mit aktueller IST-Versorgung

 

 

Modul 2.3: ergänzende Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser ergänzenden Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 26.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

 

Dokumente:

 

 

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August 2015

Fördersteckbrief

 

Fördersteckbrief

 

Juli 2015

Kooperationsvertrag

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

 

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Ettenstatt entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

 

Download:

Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

 

 

Zuwendungsbescheid

 

Erster Bürgermeister Wilhelm Maderholz hat den Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken für die Gemeinde Ettenstatt am 23. Juli 2015 durch den Bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.

 

Überreichung Zuwendungsbescheid

 

März 2015

Auswahlverfahren - Ergebnis

Auswahlentscheidung Breitbandausbau

 

Für den geplanten Breitbandausbau in der Gemeinde Ettenstatt haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beteiligt.

 

Nur von einem Unternehmen wurde form- und fristgerecht ein Angebot abgegeben. 

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 26. Februar 2015 beabsichtigt die Gemeinde Ettenstatt  einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.

 

Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung ist die Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Regierung von Mittelfranken).

 

Download:

Oktober 2014
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR
Die Gemeinde Ettenstatt führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte des Erschließungsgebietes mit dem Ergebnis der Markterkundung.

Ettenstatt, den 10. Oktober 2014

 

» Muster Breitbandausbauvertrag

» Bekanntmachung zum Auswahlverfahren

» Anlage 1 zur Bekanntmachung

» Karte des Erschließungsgebietes mit dem Ergebnis der Markterkundung

 

September 2014
Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

 

Die Gemeinde Ettenstatt veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:

- Bestätigung der Markterkundung
- Dokumentation Schwarze Flecken
- Ergebnis Markterkundung
- Ergebnis Markterkundung Kartendarstellung
- Stellungnahme Bundesnetzagentur

 

März 2014
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Die Gemeinde Ettenstatt hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 6 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Bedarfsabfrage). Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt. (Zur Karte)

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Ettenstatt gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Ettenstatt bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
  • Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 07.04.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren. Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.


» Ergebnis Bedarfsermittlung

 

Oktober 2013
Breitbandversorgung in der Gemeinde Ettenstatt -
Bedarfserhebung für Förderprogramm

Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Gemeinde Ettenstatt hat in einem ersten Schritt ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmen (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in der beiliegenden Karte als Erschließungs-/Kumulationsgebiet definiert.

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmen im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Ettenstatt mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der im Umfeld aber außerhalb des jeweiligen Erschließungs-/Kumulationsgebietes liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Ettenstatt den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im definierten Erschließungs-/Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Gemeinde Ettenstatt sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Erschließungs-/Kumulationsgebiet und auch für das umliegende Gemeindegebiet, das davon profitieren könnte.

Die Gemeinde bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 30.11.2013 an die Gemeindeverwaltung zurück.

Der Fragebogen wird den Firmen im geplanten Erschließungsgebiet direkt zugesandt und kann auch hier heruntergeladen werden.

» Hier geht es zur Erschließungskarte
» Hier geht es zum Fragebogen